Auswahlverfahren
Grundsätzlich wird zwischen willkürlichen (=bewußten)
und Zufallsauswahlverfahren unterschieden
Nur Zufallsauswahlen führen zu wirklich repräsentativen
Stichproben
Repräsentativität bedeutet in diesem Zusammenhang: Jedes
Element der Grundgesamtheit hat eine gleiche oder
zumindest eine angebbare Wahrscheinlichkeit (=Chance),
in die Stichprobe zu gelangen