Wahlen und Wahlforschung

Kai Arzheimer und Jürgen W. Falter

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Grundlagen

1.1    Bedeutung von Wahlen für die Demokratie

Wahlen gab und gibt es nicht nur in liberalen Demokratien, sondern auch in den „Volksdemokratien“ des Ostblocks und in vielen anderen Systemen, die nach heutigem Verständnis nicht als demokratisch angesehen werden. Aus der bloßen Durchführung von Wahlen kann deshalb keineswegs auf die demokratischen Qualitäten des betreffenden Systems geschlossen werden. Vielmehr handelt es sich bei Wahlen zunächst um nichts weiter als eine seit der Antike bekannte Technik (Nohlen 2000: 21f), um die Mitglieder von Repräsentativkörperschaften und die Inhaber höchster Staatsämter durch Mehrheitsbeschluß zu bestimmen. Das aktive Wahlrecht war dabei jedoch lange Zeit auf eine relativ kleine Gruppe von Wahlberechtigten beschränkt, die durch bestimmte soziale Merkmale wie Geschlecht, Besitz oder Abstammung definiert war. Erst im Laufe des 19. und des frühen 20. Jahrhunderts wurde das Wahlrecht auf immer größere Teile der Bevölkerung ausgedehnt.

Über die Frage der Wahlberechtigung hinaus muß das Wahlverfahren nach modernem Verständnis einer Reihe von weiteren normativen Ansprüchen genügen, damit man von demokratischen Wahlen sprechen kann: die aktive Beteiligung an der Wahl muß frei sein, die Wahlbewerber sollen das Spektrum der relevanten Meinungen abdecken, ihnen müssen für ihren Wahlkampf gleiche Chancen eingeräumt werden, die Bürger müssen tatsächlich frei zwischen den Bewerbern entscheiden können und schließlich gleiche Chancen haben, das Wahlergebnis zu beeinflussen (Nohlen 2000: 22). In der Bundesrepublik haben diese Wahlrechtsgrundsätze – ergänzt um das Prinzip der direkten Wahl - Verfassungsrang (Artikel 38). Freie, allgemeine, gleiche und geheime Wahlen, an denen sich die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung beteiligen kann, gelten deshalb vielen Bürgern geradezu als der Inbegriff der Demokratie (Niedermayer 2001: 85ff) und spielen heute im politischen Prozeß aller modernen Demokratien eine zentrale Rolle.

Bitte beachten Sie: Es handelt sich bei diesem Text nicht um die endgültige Druckfassung, sondern um ein Manuskript. Bitte zitieren Sie deshalb bitte nur nach der gedruckten Fassung!

Die Gründe für diese besondere Bedeutung von Wahlen für die Demokratie sind vielfältig. Zum ersten sind periodisch stattfindende Wahlen der zentrale Mechanismus zur Legitimation der Herrschaftsträger: Wenn man davon ausgeht, daß in einer Demokratie das Volk der eigentliche Souverän ist, können Regierung und Parlament nur dann politische Folgebereitschaft einfordern, wenn sie sich umgekehrt regelmäßig dem Votum der Bevölkerung unterwerfen.

Zweitens stellen Wahlen für die große Mehrheit der Bürger die wichtigste und häufig überhaupt die einzige Möglichkeit dar, auf nationaler Ebene den politischen Prozeß in ihrem Sinne zu beeinflussen. Sachplebiszite, d.h. direkte Abstimmungen der Bevölkerung über Sachfragen, die als Alternative zur Wahl von Repräsentanten angesehen werden können, sind zwar in vielen Staaten auf kommunaler und regionaler Ebene eingeführt worden. Auf zentralstaatlicher Ebene sind die Möglichkeiten der Volksgesetzgebung aber in fast allen westeuropäischen Staaten sehr stark eingeschränkt. [1] Faktisch werden Plebiszite auf nationaler Ebene vor allem von den Regierenden initiiert, um besonders weitreichende Entscheidung zusätzlich zu legitimieren (Ismayr 1999: 35f). Direkt-demokratische Verfahren sind deshalb bislang höchstens als eine Ergänzung, nicht aber als eine Konkurrenz zur Partizipation durch Wahlen anzusehen.

Dies gilt auch für die sogenannten „unkonventionellen“ Partizipationsformen (Unterschriftensammlungen, Boykotts, Mitgliedschaft in Initiativgruppen, Teilnahme an Demonstrationen etc.). Diese haben zwar seit den 60er Jahren des 20. Jahrhunderts in allen demokratischen Gesellschaften an Akzeptanz gewonnen (Barnes et al. 1979; Almond und Powell 1996: 78; für die Bundesrepublik Dalton 1996b: 279ff). Gemessen an der Wahlteilnahme sind diese Formen der politischen Partizipation aber ähnlich wie die „konventionelle“ Mitarbeit in Parteien und Verbänden mit einem vergleichsweise hohen Aufwand verbunden, während ihre politische Wirksamkeit großen und kaum kalkulierbaren Schwankungen unterliegt. Ihre praktische Bedeutung ist deshalb immer noch weitaus geringer als die der Wahlteilnahme.

Drittens schließlich hat in demokratischen Staaten das Wahlverhalten der Bürger im Zusammenspiel mit den institutionellen Regelungen des Wahlrechtes einen entscheidenden Einfluß auf die Bildung und den Fortbestand von Regierungen sowie auf deren Chancen, ihre politischen Ziele im Parlament durchzusetzen. In vielen Fällen gibt das Wahlergebnis allerdings auch in der Demokratie nur den Rahmen für Kooperationsprozesse innerhalb der politischen Eliten vor, wie etwa das Beispiel der Bundesrepublik zeigt, in der bis 1998 Regierungswechsel auf Bundesebene nicht von den Wählern, sondern von der FDP herbeigeführt wurden.

 

1.2    Grundfragen der Wahlforschung

Am Anfang der Wahlforschung stand die Frage, welche Auswirkungen die Entscheidung für ein bestimmtes Wahlsystem auf das Wahlergebnis und damit auf das politische System insgesamt hat, und welches Wahlsystem vor diesem Hintergrund als das beste anzusehen ist. Als Wahlsystem bezeichnet man dabei im Unterschied zum weiter gefaßten Begriff des Wahlrechtes das technische Verfahren, nach dem Wähler ihre Stimme(n) abgeben und diese in Mandate umgesetzt werden (Nohlen 2000: 53). Entsprechende Überlegungen finden sich u.a. bei Alexandre de Tocqueville, bei John Stuart Mill und bei Walter Bagehot. Aus diesen Ansätzen entwickelte sich seit der Mitte des 20. Jahrhunderts die moderne Wahlsystemforschung (Nohlen 2000: 54ff), die systematisch zu klären versucht, welche Bedeutung unterschiedliche Wahlsysteme für den Verlauf des politischen Prozesses und die Entwicklung des Parteiensystems haben.

Im Gegensatz zu früheren Jahrzehnten spielt die Beschäftigung mit Wahlsystemen in der öffentlichen Wahrnehmung der Wahlforschung heute aber nur noch eine untergeordnete Rolle. Dies gilt in ähnlicher Weise für die wissenschaftliche Binnenperspektive: Von den drei bekanntesten deutschsprachigen Lehrbüchern zur Wahlforschung behandeln Diederich (1965) sowie Bürklin und Klein (1998) dieses Thema überhaupt nicht; Roth (1998) widmet ihm lediglich einen kurzen Abschnitt im Anhang. Alle drei Autoren bzw. Autorengruppen verstehen unter Wahlforschung offensichtlich eine Forschungsrichtung, die im Gegensatz zur Wahlsystemforschung nicht auf der institutionellen Ebene ansetzt, sondern statt dessen das individuelle Verhalten der Wähler untersucht und deshalb im Grunde als „Wählerforschung“ oder „Wählerverhaltensforschung“ bezeichnet werden müßte.

Diese Wahlforschung im engeren Sinn ist weitgehend unabhängig von der Wahlsystemforschung entstanden. Als ihre Begründer gelten der Franzose André Siegfried, der bereits 1913 die erste wahlgeographische Untersuchung vorlegte, Charles Merriam und Harold Gosnell (1924), die die erste Nichtwähler-Studie in der Geschichte der Wahlforschung erarbeitet haben, sowie Stuart Rice, Charles Hickman Titus und Ben Arneson, die ebenfalls in den 1920er Jahren mit der Durchführung von quantitativen Wahlstudien begannen (Eldersveld 1951; Diederich 1965: 4f). Seit diesen Pionierstudien beschäftigte sich die Wahlforschung in erster Linie mit drei Grundfragen:

Logisch sind Wählerforschung und Wahlsystemforschung eng miteinander verbunden, weil das Wahlsystem den Rahmen vorgibt, innerhalb dessen sich Wahlverhalten überhaupt vollziehen kann, und weil umgekehrt die politischen Wirkungen eines Wahlsystems vom tatsächlichen Wahlverhalten der Bürger abhängen. Dennoch werden beide meist getrennt voneinander betrieben. Die Gründe für diese Entwicklung sind in den je unterschiedlichen Datengrundlagen und Methoden beider Subdisziplinen zu suchen: Die Wahlsystemforschung muß naturgemäß ländervergleichend arbeiten, da die Variation der Wahlsysteme innerhalb eines Landes in der Regel zu gering ist, um die Wirkung unterschiedlicher Systeme untersuchen zu können. Während aber Informationen über die formalen Regeln der Wahlsysteme in verschiedenen Ländern der Welt relativ leicht zu beschaffen waren, wurde das tatsächliche Verhalten der Wähler nur in aggregierter Form, nämlich als nationales Wahlergebnis zur Kenntnis genommen, da Individualdaten nicht zur Verfügung standen.

Umgekehrt untersuchte die Wählerforschung die individuellen Einstellungen Verhaltensweisen der Bürger zunächst nur auf lokaler und regionaler, seit den 1950er Jahren dann auch auf nationaler Ebene. Obwohl eine der einflußreichsten Wahlstudien überhaupt, der von Campbell et al. (1960) verfaßte „American Voter“ (2.2.3) dem institutionellen Rahmen des Wahlaktes ein ganzes Kapitel widmet, existierten über Jahrzehnte hinweg keine Wahlstudien, die von vornherein auf internationale Vergleichbarkeit hin angelegt waren und es somit ermöglicht hätten, den Einfluß des Wahlsystems auf die Wahlentscheidung zu analysieren. Infolgedessen blieben die Wirkungen des Wahlsystems in der Wählerforschung systematisch ausgeblendet.

Erst in den letzten Jahren hat sich diese Situation zum besseren gewendet. Unter den stärker analytisch orientierten Wahlforschern hat der wachsende Einfluß des Rational-Choice-Ansatzes, der soweit wie möglich von den persönlichen Eigenschaften des Individuums abstrahiert und politisches Handeln in erster Linie aus den strukturellen Eigenschaften der Situation erklärt (vgl. Punkt 2.2.4), dazu geführt, daß dem Wahlsystem als möglichem Faktor der Wahlentscheidung große Aufmerksamkeit geschenkt wird (Cox 1997). Zugleich wurde vom stärker empirisch ausgerichteten Mainstream der Wahlforschung mit der „Comparative Study of Electoral Systems“ (CSES) [2] eine internationale Wahlstudie ins Leben gerufen, die schon durch ihren Namen deutlich macht, daß sie in bislang einzigartiger Weise individuelle Daten mit Informationen über das Wahlsystem und andere Eigenschaften der betreffenden politischen Systeme zu kombinieren versucht. Für die Zukunft ist deshalb eine engere Zusammenarbeit zwischen Wählerforschung und Wahlsystemforschung zu erwarten.

2          Dimensionen

2.1    Wahlrecht und Wahlsystem

Selbst für Wahlsystemforscher ist die Vielzahl von institutionellen Regeln, nach denen weltweit gewählt wird, kaum zu überschauen (Blais und Massicotte 1996: 50). Während in Einführungstexten häufig nur zwischen Mehrheitswahl, Verhältniswahl und gemischten Systemen unterschieden wird, hat die akademische Forschung zu Recht darauf hingewiesen, daß diese schlichte Einteilung, die sich ausschließlich an der Entscheidungsregel orientiert, zu Widersprüchen führen kann und für eine Analyse der Wirkung von Wahlsystemen unzureichend ist. Wahlsystemforscher haben deshalb viel Mühe darauf verwendet, immer differenziertere Typologien zur Beschreibung von Wahlsystemen zu entwickeln (Nohlen 2000: 121ff).

Aus unserer Sicht bringt diese Tendenz jedoch zwei Gefahren mit sich: Zum einen verwechseln manche Autoren die Entwicklung einer Typologie, also eines Hilfsmittels, das die Wirklichkeit ordnen und damit die Formulierung von Erklärungen erleichtern soll, mit der Erklärung selbst. Zum anderen sind etliche Typologien zu differenziert und deshalb nicht geeignet, die Komplexität der Realität in geeigneter Weise zu reduzieren. Im folgenden orientieren wir uns deshalb an der „traditionellen“, aber didaktisch gelungenen Darstellung von Blais und Massicotte (1996), die mit einer Diskussion der Entscheidungsregel beginnen und andere Aspekte von Wahlsystemen (Wahlkreisgröße, Struktur des Wahlvorschlages, Stimmenverrechnung) im Zusammenhang mit der praktischen Anwendung der Entscheidungsregel diskutieren.

Nach ihrem jeweiligen „Repräsentationsziel“ (Nohlen 2000: 132) lassen sich grundsätzlich zwei Typen von Entscheidungsregeln unterscheiden: Solche, die auf die Bildung politischer Mehrheiten abzielen, und solche, die eine möglichst gerechte, d.h. proportionale Abbildung von Parteipräferenzen anstreben. Die älteste und einfachste Regel, nach der der Sieger einer Wahl ermittelt werden kann, ist dabei die relative Mehrheitswahl (plurality oder first past the post system): Gewählt ist, wer mehr Stimmen auf sich vereinen kann als jeder andere Bewerber. Die relative Mehrheitswahl wird zumeist in Einer-Wahlkreisen durchgeführt und in dieser Form auch als angelsächsische Form der Mehrheitswahl bezeichnet, weil u.a. die US-amerikanischen Senatoren und Repräsentanten und die Mitglieder des britischen Unterhauses nach diesem System bestimmt werden. Die Anwendung der Mehrheitswahl ist aber nicht auf Einer-Wahlkreise beschränkt: So entsandte beispielsweise bis zur Wahlrechtsform von 1994 jeder japanische Wahlkreis in Abhängigkeit von der Zahl seiner Wahlberechtigten drei bis fünf Delegierte ins Parlament, wobei jeder Wähler aber nur eine Stimme abgeben konnte (Single Non Transferable Vote). Selbst in Großbritannien hat sich die Wahl in Einer-Wahlkreisen erst 1950 endgültig durchgesetzt (Nohlen 2000: 265).

Komplexere institutionelle Regelungen sind erforderlich, wenn das Wahlsystem nicht die relative, sondern die absolute Mehrheit der Stimmen fordert, d.h. mindestens 50 Prozent der Stimmen für den Gewinn des Wahlkreises erforderlich sind (majority system). In derartigen Systemen erreicht häufig keiner der Bewerber eine absolute Stimmenmehrheit. In diesem Fall kann entweder eine Stichwahl zwischen den beiden erstplazierten Bewerbern oder ein regulärer zweiter Wahlgang, in dem aber nur noch die relative Mehrheit der Stimmen gefordert wird, abgehalten werden. An diesem zweiten Wahlgang dürfen meist nur solche Bewerber teilnehmen, die bereits im ersten Wahlgang kandidiert haben. Zudem wird häufig gefordert, daß die Kandidaten im ersten Wahlgang einen bestimmten Mindestanteil der Stimmen erreicht haben müssen. Darüber hinaus besteht die (zur Zeit nur in Australien praktizierte) Möglichkeit, daß die Wähler bereits im ersten Wahlgang Präferenzstimmen vergeben, d.h. die Kandidaten in eine Rangreihenfolge bringen können. Erreicht im ersten Wahlgang kein Kandidat eine absolute Mehrheit, so werden die Zweit-, Dritt- und gegebenenfalls Viert-Präferenzen der Wähler herangezogen und auf diese Weise der endgültige Sieger ermittelt. Die Notwendigkeit für einen zweiten Wahlgang entfällt damit.

Während das System der absoluten Mehrheitswahl – zumeist kombiniert mit der Möglichkeit einer Stichwahl zwischen den beiden erstplazierten Bewerbern – in zahlreichen Staaten Verwendung findet, in denen das Staatsoberhaupt direkt gewählt wird, spielt es bei Parlamentswahlen nur noch eine untergeordnete Rolle. Die Wahl zur französischen Nationalversammlung dürfte neben dem Wahlsystem des Kaiserreiches das bekannteste Beispiel für diese Form des Mehrheitswahlrechtes sein, weshalb in der älteren Literatur auch vom „romanischen Mehrheitswahlsystem“ gesprochen wird.

Im Unterschied zur Mehrheitswahl basiert das System der Verhältniswahl (proportional representation oder kurz PR) auf dem Prinzip, daß nicht einzelne Personen, sondern vielmehr Personengruppen, sogenannte Listen, zur Wahl stehen und die Mandate entsprechend dem erzielten Stimmenanteil an die Listen vergeben werden. [3] Je höher ein Kandidat auf der Liste plaziert ist, desto besser sind dabei seine Chancen, tatsächlich ins Parlament einzuziehen (vgl. auch Punkt e) unten). Trotz dieses einfachen Grundprinzips kennt das System der Verhältniswahl eine große Zahl von institutionellen Varianten, von denen hier nur die wichtigsten angesprochen werden können.

a)  Sperrklauseln: Um eine zu große Zersplitterung des Parteiensystems zu verhindern, berücksichtigen die meisten Verhältniswahlsysteme bei der Mandatsvergabe nur solche Parteien, die auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene einen bestimmten Mindestanteil der Stimmen erreicht haben. In den meisten Ländern liegen diese Sperrklauseln zwischen drei und fünf Prozent.

b)  Anzahl und Größe der Wahlkreise: Einige Staaten (Israel, die Niederlande) haben lediglich einen einzigen Wahlkreis eingerichtet, der das ganze Land umfaßt. Andere Länder verfügen über mehrere Wahlkreise, die in der Regel mit politischen Einheiten wie Städten, Bezirken oder Provinzen zusammenfallen, und je nach Einwohnerzahl unterschiedlich viele Abgeordnete ins Parlament entsenden können. Die Existenz kleiner Wahlkreise, in denen zehn oder weniger Mandate zu vergeben sind, wirkt dabei wie eine „natürliche“ Sperrklausel, da kleinere Parteien, die auf nationaler Ebene nur wenige Prozent der Wähler für sich gewinnen können, in solchen Wahlkreisen nur dann ein Mandat erhalten, wenn es sich bei dem betreffenden Kreis um eine regionale Hochburg der Partei handelt.

c)  Verfahren der Stimmverrechnung: Zur Umrechnung der gewonnenen Stimmen in Mandate existieren zwei Haupttypen von Verfahren. Bei den Divisorverfahren wird die Anzahl der Stimmen, die jede Partei erhalten hat, durch eine aufsteigende Zahlenreihe (Divisorenreihe) geteilt, so daß sich für jede Partei eine Quotientenreihe ergibt. Das erste zu vergebende Mandat geht nun an die Liste mit dem höchsten Quotienten, das zweite Mandat an die Liste mit dem zweithöchsten Quotienten usw., bis alle Mandate verteilt sind. Das bekannteste Divisorverfahren ist die Methode d’Hondt, die auf der Divisorenreihe 1,2,3,4,5... beruht. [4]
Bei den Wahlzahlverfahren (largest-remainders systems) wird hingegen zunächst die für einen Parlamentssitz benötigte Stimmenzahl (= Wahlzahl) ermittelt, indem die Anzahl der Stimmen, die jede Liste im Wahlkreis erhalten hat, durch einen einzigen vorab festgelegten Divisor (quota) geteilt wird. Bei diesem Divisor handelt es sich zumeist um die Zahl der zu vergebenden Mandate (Hare quota). Der ganzzahlige Anteil des Ergebnisses entspricht der Zahl der Mandate, die der betreffenden Liste in einer ersten Verteilungsrunde zugesprochen werden. Verbleibende Mandate können dann entweder auf der Ebene des Wahlkreises an die Liste(n) mit dem größten Divisionsrest vergeben oder auf eine übergeordnete Ebene der Stimmverrechnung transferiert werden (vgl. Punkt d)). Neben der Hare quota findet vor allem die Methode Hagenbach-Bischoff (auch Droop quota genannt) Verwendung, bei der die abgegebenen Stimmen durch die Zahl der Mandate +1 geteilt werden. Aus diesem größeren Divisor resultiert eine größere Zahl von Restmandaten für die zweite Verteilungsrunde.

d)  Ebenen der Stimmverrechnung: Wenn nicht alle Mandate im Wahlkreis vergeben werden, besteht die Möglichkeit, auf einer zweiten oder sogar dritten Ebene einen Ausgleich zwischen den Wahlkreisen herzustellen. Zumeist werden solche Regelungen getroffen, um die Nachteile zu kompensieren, die kleinen Parteien in kleinen Wahlkreisen entstehen, und somit die Proportionalität der Repräsentation zu verbessern. Die Möglichkeiten, zwei oder sogar drei Ebenen der Stimmverrechung miteinander zu verknüpfen, sind komplex und können unbeabsichtigte Konsequenzen nach sich ziehen (Blais und Massicotte 1996: 60ff; Nohlen 2000: 115ff).

e)  Form der Liste und Stimmgebung: Schließlich lassen sich Wahlsysteme noch danach unterscheiden, in welcher Form sich die Listen präsentieren und welche Auswahlmöglichkeiten der Wähler hat. Beide Aspekte sind meist eng miteinander verknüpft (Nohlen 2000: 97). Bei der starren Liste wird die Reihenfolge der Kandidaten von Parteigremien festgelegt. Der Wähler verfügt über eine einzige Listenstimme, mit der er diesen Vorschlag als Ganzes akzeptieren kann. Bei der lose gebundenen Liste hingegen entscheidet sich der Wähler zwar ebenfalls für den Vorschlag einer Partei, kann aber die Reihenfolge der Kandidaten verändern, in dem er eine zusätzliche Kandidatenstimme abgibt oder einzelnen Kandidaten mehrere Stimmen zukommen läßt (Kumulieren). Bei der freien Liste schließlich verfügt der Wähler ebenfalls über mehrere Stimmen, die er nach Belieben auf die Kandidaten verschiedener Listen verteilen kann (Panaschieren). Freie Listen sind im Kommunalwahlrecht der meisten deutschen Bundesländer implementiert.

Gemischte Wahlsysteme kombinieren die Prinzipien von Mehrheits- und Verhältniswahl miteinander. In Anlehnung an Blais und Massicotte (1996: 65ff) lassen sich mindestens drei grundsätzliche Arrangements unterscheiden: Im einfachsten Fall wird in einigen Teilen des Wahlgebietes, etwa in großen Wahlkreisen, nach dem Verhältnissystem gewählt, während in anderen Teilen eine Variante des Mehrheitswahlrechtes gilt. Jeder Wähler hat dabei nur eine Stimme. Zweitens besteht die Möglichkeit, vorab festzulegen, daß im gesamten Wahlgebiet ein bestimmter Anteil der Abgeordneten nach dem Verhältnis-, der Rest aber unabhängig von diesen nach dem Mehrheitswahlsystem bestimmt wird, wobei jeder Wähler eine Stimme für eine Liste und eine weitere Stimme für einen Kandidaten abgeben kann (segmentiertes oder Grabenwahlsystem). Von diesen segmentierten Wahlsystemen sind schließlich drittens Systeme abzugrenzen, in denen bei der Verteilung der Listenmandate eine Verrechnung zwischen Listen- und Kandidatenstimmen stattfindet, so daß die Zusammensetzung des Parlamentes insgesamt (in etwa) dem Anteil der Parteien an den Listenstimmen entspricht. Verzerrungen im Kräfteverhältnis der Parteien, die sich aus dem Mehrheitswahlsystem ergeben, werden auf diese Weise ausgeglichen. Diesem Typus entspricht das in Deutschland als „personalisierte Verhältniswahl“ bekannte Wahlrecht zum Bundestag.

Über die Effekte der unterschiedlichen Wahlsysteme wurde seit den Anfängen der Wahlsystemforschung gemutmaßt und leidenschaftlich diskutiert. Erst durch die empirischen und analytischen Arbeiten der letzten Jahre – exemplarisch wäre hier die bereits oben angesprochene Studie von Cox zu nennen – ist es aber gelungen zu klären, welche Verhaltensanreize von Wahlsystemen ausgehen und wie die politischen Akteure auf diese Anreize reagieren.

Grundsätzlich lassen sich zwei Typen von Wirkungen unterscheiden, die in Anlehnung an Maurice Duverger (1951) als psychologische und mechanische Effekte bezeichnet werden (Blais und Massicotte 1996: 67). Mechanische Effekte sind solche Wirkungen eines Wahlsystems, die sich unmittelbar nach der Abstimmung aus den formalen Regeln des Systems ergeben, wenn die Stimmen- in eine Mandatsverteilung umgesetzt wird. Unter diesem Gesichtspunkt untersucht die Wahlsystemforschung u.a., welche Wirkung Wahlsysteme auf die Zahl der Parteien im Parlament, auf die Wahrscheinlichkeit für das Zustandekommen von Ein-Parteien-Kabinetten und auf die Proportionalität der Repräsentation haben.

Als psychologische Effekte werden jene Wirkungen von Wahlsystemen bezeichnet, die sich daraus erklären, daß Wähler und politische Eliten die formalen Regeln und deren mechanische Auswirkungen in ihr Entscheidungskalkül miteinbeziehen. Ein häufig zitiertes Beispiel für einen psychologischen Effekt auf Seiten der Wähler ist die in relativen Mehrheitswahlsystemen zu beobachtende Tendenz, nicht für den erst-, sondern für den zweitpräferierten Kandidaten zu stimmen, wenn der eigentlich bevorzugte Bewerber als chancenlos angesehen und der Abstand zwischen dem zweit- und dem drittpräferierten Kandidaten als gering wahrgenommen wird. Durch psychologische Effekte auf Seiten der Eliten lassen sich u.a. jene Wahlbündnisse erklären, die in absoluten Mehrheitswahlsystemen häufig zwischen den beiden Wahlgängen geschlossen werden.

2.2    Modelle des Wahlverhaltens

Unter einem Modell versteht man in der Wissenschaftstheorie den (im Idealfall mathematisch formalisierten) Kern einer Theorie, der die Zusammenhänge zwischen den zentralen Variablen beschreibt. Modelle sind dabei keineswegs als maßstabsgetreu verkleinerte Abbilder der sozialen Wirklichkeit zu verstehen. Bei ihnen handelt es sich vielmehr um Abstraktionen, die bestimmte Aspekte der Realität betonen, während sie andere vernachlässigen. Damit ermöglichen es Modelle, sparsame und zutreffende Erklärungen und Prognosen zu formulieren. Ihre Funktion ist also in erster Linie eine instrumentelle.

Für sozialwissenschaftliche Theorien, die erklären sollen, wie bestimmte Phänomene der sozialen Wirklichkeit (Revolutionen, Demonstrationszüge oder eben Wahlergebnisse) zustande kommen, sind naturgemäß Modelle des menschlichen Verhaltens besonders wichtig. Sie beschreiben, wie Menschen auf Umweltfaktoren reagieren und sich zwischen verschiedenen Handlungsoptionen entscheiden. Dabei lassen sich zwei Grundtypen idealtypisch gegenüberstellen: das lange Zeit die Soziologie dominierende Bild vom homo sociologicus, der in seinem Handeln durch sein soziales Umfeld determiniert ist, und das in den Wirtschaftswissenschaften verbreitete Konzept des homo oeconomicus, der sich stets bewußt für jene Handlungsalternative entscheidet, die seinen Nutzen maximiert (für eine differenziertere Einführung zu diesem Thema vgl. Esser 1996b: 231ff).

Das Modell des homo sociologicus liegt den in Abschnitt 2.2.1, 2.2.2 und (mit Einschränkungen) 2.2.3 vorgestellten theoretischen Ansätzen zugrunde. Allerdings muß dieses Menschenmodell aus den entsprechenden Studien rekonstruiert werden, da diese meist in induktiver Weise soziologische und psychologische Variablen benennen, die mit dem Wahlverhalten in Zusammenhang gebracht werden, ohne systematisch ein bestimmtes Menschenbild zu entwickeln. Die Theorien der rationalen Wahl hingegen berufen sich explizit auf das Modell des homo oeconomicus, aus dem sie deduktiv Annahmen über das Wahlverhalten ableiten.

Bei näherer Betrachtung zeigt sich allerdings, daß die scheinbar so unterschiedlichen Ansätze durchaus komplementär sind und sich als Aspekte eines übergeordneten Modells betrachten (Esser 1996b: 237ff) lassen. Auf diesen Gesichtspunkt geht Abschnitt 2.2.5 nochmals in knapper Form ein.

 

2.2.1                      Das mikrosoziologische Modell

Das mikrosoziologische Modell wurde Anfang der 1940er Jahre von Paul F. Lazarsfeld und seinen Mitarbeitern an der Columbia University entwickelt. Die Pionierstudie „The People’s Choice“ (Lazarsfeld et al. 1968) erschien in ihrer ersten Auflage noch vor Kriegsende. Sie gilt als Meilenstein der modernen Wahlforschung und wurde mehrmals neu aufgelegt, stieß aber wegen einiger methodischer und inhaltlicher Unzulänglichkeiten auch auf Kritik. Diese floß in die Planung der Folgestudie „Voting“ (Berelson et al. 1954) ein, die als das zweite Hauptwerk des mikrosoziologischen Ansatzes gilt.

Ausgangspunkt für Lazarsfeld und seine Mitarbeiter war die im Untertitel von „The People’s Choice“ aufgeworfene Frage, wie sich bei den Wählern im Verlaufe des Wahlkampfes eine konkrete Wahlabsicht herausbildet. Zu diesem Zweck führten Lazarsfeld et al. in Erie County (Ohio) während des Präsidentschaftswahlkampfes 1940 von Mai bis November eine sehr aufwendige Untersuchung durch, bei der eine repräsentative Stichprobe von Wahlberechtigten über die gesamte Dauer der Wahlkampagne hinweg bis zu sieben Mal bezüglich ihrer Wahlabsicht, ihrer Bewertung der Kandidaten und ihrer Einschätzung der wichtigsten politischen Themen befragt wurde. Auf diese Weise ließ sich für jeden einzelnen Befragten feststellen, wie sich seine politischen Einstellungen über die Zeit hinweg entwickelten und welchen Einfluß der Wahlkampf auf diesen Prozeß hatte.

Dabei stellten Lazarsfeld et al. rasch fest, daß sozialstrukturelle Variablen, vor allem der sozio-ökonomische Status und die Konfessionszugehörigkeit, in einem engen Zusammenhang mit der Wahlabsicht zugunsten einer der beiden großen amerikanischen Parteien standen. Gemeinsam mit dem Umfeld, in dem ein Wähler lebt (Land vs. Stadt), bildeten sie den sogenannten „Index of Political Predisposition“ (Lazarsfeld et al. 1968: 25ff), mit dessen Hilfe sich die Wahlabsicht erstaunlich gut vorhersagen ließ. So neigten Arbeiter und Katholiken überproportional den Demokraten zu, während Protestanten und Angehörige der Mittelschichten in erster Linie die Republikaner unterstützten. Das Zusammenwirken beider Variablen verstärkte diesen Effekt nochmals. Ähnliche Zusammenhänge zeigten sich, als das Modell in späteren Jahren auf die Bundesrepublik übertragen wurde. Hier neigten die Arbeiter tendenziell der SPD zu, während die Katholiken häufig für die Unionsparteien stimmten (vgl. Abschnitt 2.4).

Mit leicht resigniertem Unterton kamen die Autoren deshalb zu dem Schluß, daß die politischen Präferenzen ihrer Befragten in hohem Maße sozial determiniert waren: „A person thinks, politically, as he is, socially“ (Lazarsfeld et al. 1968: 27). Für viele Wähler stand daher schon mehrere Monate vor dem Wahltag fest, für welche Partei sie stimmen würden. Informationen über den Wahlkampf und die Kandidaten wurden von dieser Personengruppe nur sehr selektiv wahrgenommen und dienten ganz im Sinne der kognitionspsychologischen Erkenntnisse Festingers (Festinger 1997) nicht mehr der Meinungsbildung, sondern vielmehr der Bestätigung einer bereits getroffenen Entscheidung (Lazarsfeld et al. 1968: 87). Vom demokratischen Idealbild eines mündigen Bürgers, der sich sorgfältig über die zur Wahl stehenden Parteien bzw. Kandidaten informiert und dann auf Grund sachlicher Überlegungen zu einer abgewogenen Entscheidung kommt, waren Lazarsfelds Respondenten also denkbar weit entfernt.

Warum aber gerade sozialstrukturelle Variablen, die sich auf die Zugehörigkeit zu anonymen Großgruppen beziehen, einen so großen Einfluß auf die Wahlentscheidung haben, konnten Lazarsfeld et al., wie sie selbst eingestehen, allerdings nur schlecht erklären (vgl. dazu Abschnitt 2.2.2). Eher implizit argumentierten sie damit, daß sozialstrukturelle Variablen als Indikator für die Zugehörigkeit zu einem meist homogenen (1968: 137ff) sozialen Umfeld von Freunden, Familienangehörigen, Nachbarn und Kollegen betrachtet werden können, die ähnliche politische Ansichten vertreten und im Sinne einer Wahlnorm „Druck“ bzw. „pressure“ (Lazarsfeld et al. 1968: 56) auf das Individuum ausübt. [5] Überlegungen zu den gesamtgesellschaftlichen Prozessen, die dazu führen, daß beispielsweise die amerikanische Katholiken tendenziell den Demokraten zuneigen, finden sich bei Lazarsfeld et al. nur in Ansätzen. Dieser Konzentration auf die Analyse von sozialen Primärbeziehungen verdankt der mikrosoziologische Ansatz seinen Namen.

Die Betonung des unmittelbaren sozialen Umfeldes lenkte den Blick der Forscher von der Columbia University jedoch auf ein interessantes Phänomen: Wenn das soziale Umfeld eines Wählers nicht homogen ist, er also verschiedenen sozialen Gruppen angehört, in denen unterschiedliche politische Normen gelten, sieht er sich widersprüchlichen Verhaltenserwartungen, sogenannten cross pressures, ausgesetzt. Dies wiederum hat zur Folge, daß sich der Wähler im Verlauf der Kampagne nur schwer für eine bestimmte Partei entscheiden kann und sich dem für ihn unangenehmen Thema soweit wie möglich entzieht. Nichtwahl und Wechselwahl, zwei Phänomene, die die Wahlforschung seit ihren Anfängen beschäftigen, gehen Lazarsfeld et al. zufolge demnach vor allem auf solche widersprüchlichen Erwartungen des unmittelbaren sozialen Umfeldes zurück.

2.2.2                      Das makrosoziologische Modell

Im Unterschied zu den Columbia-Studien setzen makrosoziologisch ausgerichtete Erklärungsversuche auf der Ebene der gesamtgesellschaftlichen Prozesse an. In Deutschland wurde entsprechende Überlegungen zunächst von M. Rainer Lepsius (1973, zuerst 1966) entwickelt, der sich intensiv mit den „sozial-moralischen Milieus“ beschäftigt hat, die für die deutsche Gesellschaft des Kaiserreiches und der Weimarer Republik charakteristisch waren. Die wichtigsten dieser Milieus waren einerseits das Arbeitermilieu, andererseits das konfessionell geprägte katholische Milieu. Unter einem Milieu versteht Lepsius dabei ein weitgehend autarkes Netzwerk sozialer Zusammenhänge, das die Angehörigen des Milieus von der „Wiege bis zur Bahre“ begleitet und sie an die Werte und Normen des Milieus bindet. In ihrer Gesamtheit bilden diese zwischen Makro- und Mikro-Ebene vermittelnden Zusammenhänge eine weitere Ebene der sozialen Realität, die auch als Meso-Ebene bezeichnet wird.

Häufig zitiert wird in diesem Zusammenhang die idealtypische Arbeiterbiographie, die im sozialistischen Kinderhort begann, über den Lehrlingsbildungsverein und die Arbeiterbibliothek zur Gewerkschaftsmitgliedschaft führte, um schließlich im sozialdemokratischen Feuerbestattungsverein ihr Ende zu finden. Parteien wie die SPD und die Zentrumspartei, die ihr Milieu nach außen repräsentierten und in einer fragmentierten Gesellschaft für die Interessen der Milieumitglieder kämpften, waren ein selbstverständlicher Bestandteil dieses sozialen Netzwerkes und wurden deshalb von der Mehrzahl seiner Mitglieder gewählt. Auf diese Weise kamen die oft über Jahrzehnte stabilen Verbindungen zwischen sozialen Großgruppen und bestimmten Parteien zustande, die von der Lazarsfeld-Gruppe erkannt wurden, aber nicht erklärt werden konnten.

Lepsius’ Theorie stützt sich auf seine dichte sozialhistorische Beschreibung der deutschen Gesellschaft vor dem Zweiten Weltkrieg, wäre aber prinzipiell auf ähnlich strukturierte Gesellschaften – etwa die österreichische – übertragbar. Außerhalb des deutschen Sprachraumes wurde Lepsius aber kaum rezipiert. Auch in der deutschsprachigen Diskussion wurde sein Ansatz bald von einem konkurrierenden makrosoziologischen Modell verdrängt, das von vornherein auf ein größeres Anwendungsgebiet, nämlich (West-)Europa zugeschnitten war und zudem mit abstrakteren Kategorien argumentiert, die leicht auf andere Kontexte zu übertragen sind. Bei diesem Modell handelt es sich um die sogenannte Cleavage-Theorie, die in ihrer ursprünglichen Form von Seymour Martin Lipset und Stein Rokkan (1967) in dem umfangreichen Einleitungskapitel des von ihnen herausgegebenen Sammelbandes „Party Systems and Voter Alignments“ entwickelt wurde.

Ausgangspunkt der Überlegungen von Lipset und Rokkan war die struktur-funktionalistische Theorie von Talcott Parsons (Parsons 1960), die auf einem sehr hohen Abstraktionsniveau das Zustandekommen und die Entwicklung gesellschaftlicher Strukturen zu erklären versucht. In der Rezeption der Cleavage-Theorie geriet diese systemtheoretische Grundlegung jedoch rasch in Vergessenheit. Auch jene Wahlforscher, die sich explizit auf Lipset und Rokkan beziehen, verwenden meist eine stark vereinfachte Variante der Theorie, die ohne den Parsonsschen Kategorienapparat auskommt (vgl. z.B. Dalton 1996a). Da Parsons’ Systemtheorie auch aus unserer Sicht wenig zum Verständnis der Cleavage-Theorie beiträgt und für deren praktische Anwendung irrelevant ist, beschränken wir uns hier auf eine Darstellung des vereinfachten Cleavage-Ansatzes.

Unter einem Cleavage verstehen Lipset und Rokkan eine gesellschaftliche Verwerfungslinie, d.h. einen dauerhaften sozialen Konflikt, in dem sich (mindestens) zwei durch soziale Merkmale definierte Großgruppen mit unterschiedlichen Interessen gegenüberstehen. Solche Cleavages gehen letztlich auf Modernisierungsprozesse zurück, die sich in allen europäischen Gesellschaften seit der frühen Neuzeit vollzogen haben. Lipset und Rokkan zufolge lassen sich die zahlreichen sozialen Konflikte Europas systematisch ordnen, in dem man sie in vier große Gruppen einteilt:

  1. Konflikte zwischen dem Zentrum eines Landes und der unterworfenen Peripherie
  2. Konflikte zwischen Staat und (katholischer) Kirche
  3. Konflikte zwischen städtischen und ländlichen Gebieten
  4. Konflikte zwischen Arbeiter- und Kapitalinteressen

Die beiden erstgenannten Konflikte beziehen sich in erster Linie auf die kulturelle Sphäre und gehen auf die Entwicklung des modernen Nationalstaates zurück, während der Stadt-Land-Konflikt und der Konflikt zwischen Arbeit und Kapital vor allem ökonomisch motiviert und als Folge der Industriellen Revolution zu betrachten sind (Lipset und Rokkan 1967: 13f).

Beispiele für solche langanhaltenden sozialen Konflikte lassen sich in Deutschland wie in vielen anderen europäischen Staaten leicht finden. Politisch relevant werden diese Konflikte jedoch erst dann, wenn eine Reihe von Bedingungen erfüllt ist:

  1. Der Konflikt muß über einen längeren Zeitraum virulent bleiben und im Leben der von ihm betroffenen Personen eine zentrale Rolle spielen.
  2. Die gesellschaftliche Mobilität ist gering, d.h. man gehört der von einem Konflikt betroffenen sozialen Gruppe typischerweise ein Leben lang an.
  3. Die vom Konflikt betroffenen Personen müssen die Motivation und die Möglichkeit haben, sich zur Wahrung ihrer Interessen zusammenzuschließen.
  4. Die Führer dieser Interessenverbände müssen entweder selbst eine Partei gründen oder mit einer bereits existierenden Partei eine Art Koalition eingehen.
  5. Diese Partei muß innerhalb des Wahlsystems die Chance haben, die Schwelle der parlamentarischen Repräsentation zu überschreiten.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kommt es zu einer Art politischen Aufladung der Sozialstruktur. Es entstehen Parteien, die sich als politische Agenten sozialer Gruppen verstehen und von diesen Gruppen auch als solche wahrgenommen und entsprechend intensiv unterstützt werden. Das Format des Parteiensystems, das von den Cleavages hervorgebracht wird, d.h. die Zahl der Parteien, die Polarisierung zwischen ihnen etc., wird unter diesen Umständen entscheidend davon beeinflußt, wie viele relevante Konflikte es in der betreffenden Gesellschaft gibt und ob die Spannungslinien parallel zueinander verlaufen oder einander überkreuzen.

Solange das System der sozialen Konflikte stabil bleibt, was u.a. dadurch erreicht werden kann, daß die Parteien untereinander einen dauerhaften Kompromiß aushandeln, der für die von ihnen vertretenen Gruppen akzeptabel ist, wird sich auch das Parteiensystem nicht wesentlich verändern. Diese letzte Überlegung brachte Lipset und Rokkan dazu, ihre berühmte These von den „eingefrorenen Parteiensystemen“ zu entwickeln: Auch wenn sich in Einzelfällen die Namen der Parteien geändert haben, entsprächen die europäischen Parteiensysteme der 1960er Jahre im Grunde denen der 1920er Jahre (Lipset und Rokkan 1967: 50).

Lipset und Rokkans Überlegungen zum Zusammenhang zwischen Sozialstruktur und Parteiensystem sind in sich schlüssig und stellen einen sehr leistungsfähigen analytischen Rahmen für vergleichende Untersuchungen dar, in den sich auch ältere Befunde problemlos einfügen lassen. Ein offensichtlicher Mangel ihrer Theorie besteht aber darin, daß sie der Ebene des Individuums kaum Beachtung schenken. Auf die nur scheinbar triviale Frage, wie es zu erklären ist, daß sich der einzelne Wähler tatsächlich meistens so verhält, wie es die Eliten von ihm erwarten, geben sie keine Antwort.

Es liegt nahe, die Lücke auf der Individualebene zu schließen, indem man das makrosoziologische Modell von Lipset und Rokkan mit den komplementären mikrosoziologischen Erkenntnissen der Lazarsfeld-Gruppe und Lepsius’ Überlegungen zur Meso-Ebene verbindet. Auch ein solcher kombinierter Erklärungsansatz bleibt jedoch letztlich unbefriedigend, weil er politischen Wandel nur schlecht erklären kann. Machtverschiebungen zwischen den Parteien müßten nach einem strikt soziologischen Modell immer auf Veränderungen in der Sozialstruktur zurückgehen. Solche Effekte lassen sich zwar nachweisen, wirken sich jedoch nur langfristig aus. Für den politischen Prozeß wichtiger sind hingegen jene relativ kurzfristigen Schwankungen im Kräfteverhältnis der Parteien, die zu Regierungswechseln führen können, aber mit dem Bild eines idealtypischen homo sociologicus, der blind die konstant bleibenden Normen seiner Bezugsgruppe befolgt, nicht zu vereinbaren sind. Gemessen an den politischen Realitäten ist das Menschenmodell der soziologischen Ansätze offensichtlich zu restriktiv. Eine Lösung für dieses Problem stellt aus unserer Sicht das sozialpsychologische Modell dar, das zeitlich vor dem makrosoziologischen entstanden ist, aber die Ergebnisse der beiden soziologischen Modelle integrieren und ergänzen kann.

2.2.3                      Das sozialpsychologische Modell

Zehn Jahre nach „The People’s Choice“ veröffentlichten Angus Campbell, Gerald Gurin und Warren E. Miller vom Survey Research Center der University of Michigan ihre erste große Wählerstudie. Von den Arbeiten der Lazarsfeld-Gruppe unterschied sich „The Voter Decides“ (Campbell et al. 1954) in zweierlei Hinsicht: Erstens verwendeten Campbell und seine Mitarbeiter eine bundesweite Stichprobe, mit deren Hilfe sie Aussagen machen konnten, die für das gesamte Territorium der Vereinigten Staaten gültig waren, während sich die Forscher von der Columbia University jeweils auf regionale Untersuchungen gestützt hatten. Zweitens erklärten Campbell et al. das Wahlverhalten ihrer Respondenten zunächst ausschließlich durch sogenannte psychologische Variablen, nämlich durch die Bewertung der Kandidaten, die Position zu den wichtigsten politischen Streitfragen und durch die sogenannte Parteiidentifikation, unter der das Gefühl der Zugehörigkeit zu einer der beiden großen amerikanischen Parteien zu verstehen ist. Alle drei psychologischen Variablen standen dabei zunächst gleichberechtigt nebeneinander. Soziologische Variablen, die für Lazarsfeld et al. von großer Bedeutung gewesen waren, galten in „The Voter Decides“ als exogen und blieben deshalb unberücksichtigt.

Für diesen „Psychologismus“ wurden Campbell et al. heftig kritisiert. Zu Recht wurde ihnen vorgeworfen, daß ihr Modell den gesellschaftlichen Kontext der Wahlentscheidung fast vollständig ignorierte und Wahlverhalten auf Variablen zurückführt, die zeitlich und inhaltlich so eng mit dem Wahlakt verbunden sind, daß die Erklärung tautologische Züge anzunehmen droht. Campbell und seine Mitarbeiter reagierten auf diese Einwände, indem sie ihr ursprüngliches Konzept zu einem sozialpsychologischen Modell erweiterten, das nach dem Sitz der University of Michigan auch als Ann-Arbor-Modell bezeichnet wird. Mit dem „American Voter“ (Campbell et al. 1960) stellten sie dieses neue Modell der wissenschaftlichen Öffentlichkeit vor und demonstrierten anhand von Umfragen zu den Wahlen von 1952 und 1956 seine Leistungsfähigkeit. Die Resonanz war überwältigend: „The American Voter“ wurde zu einer der einflußreichsten Monographien in der Geschichte der Wahlforschung, und das Ann-Arbor-Modell dominierte über viele Jahre hinweg die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Wahlverhalten in den westlichen Demokratien.

Von den älteren Arbeiten der Michigan-Gruppe unterscheidet sich „The American Voter“ in zweierlei Hinsicht: Zum einen gilt die Parteiidentifikation nun als eine längerfristig stabile Variable, die den eher tagespolitisch geprägten Orientierungen an Kandidaten und Sachfragen kausal vorgelagert ist. [6] Zum zweiten werden die drei psychologischen Variablen nicht mehr als gegeben angesehen, sondern ihrerseits auf weiter in der Vergangenheit liegende Faktoren zurückgeführt. Unter diesen spielen die Erfahrungen der eigenen Bezugsgruppe mit den verschiedenen Parteien und die Verstärkung bzw. Abschwächung entsprechender Wahlnormen durch das unmittelbare soziale Umfeld eine wesentliche Rolle (Campbell et al. 1960: 146ff, 295ff). Somit kann das Ann-Arbor-Modell als Verallgemeinerung der soziologischen Theorien des Wahlverhaltens betrachtet werden, an die es anknüpft. Die Erklärungsleistungen der älteren Modelle beinhaltet das Ann-Arbor-Modell gleichsam als Spezialfälle.

Häufig wird allerdings übersehen, daß der im „American Voter“ präsentierte Entwurf darüber hinaus noch eine ganze Reihe weiterer möglicher Einflußfaktoren beinhaltet, die in späteren Jahren als Alternativen zum sozialpsychologischen Modell angesehen wurden. Zu nennen sind hier insbesondere der institutionelle Kontext (1960: 266ff), die Wirtschaftslage (1960: 381ff) und die Persönlichkeitsstruktur der Wähler (1960: 499ff).

-Abbildung Trichter etwa hier –

Im berühmten Bild vom „Kausalitätstrichter“ („funnel of causality“, 1960: 24ff) haben Campbell et al. das Verhältnis all dieser Faktoren zueinander zusammengefaßt. Nach der an dieser Stelle entwickelten Vorstellung ist die individuelle Wahlentscheidung als Ergebnis eines komplexen Prozesses aufzufassen, der sich prinzipiell beliebig weit in die Vergangenheit zurückverfolgen ließe. Im Moment der Wahlentscheidung selbst (tw) sind lediglich die oben genannten psychologischen Variablen von Interesse. Je weiter man sich jedoch in der Vergangenheit zurückbewegt (tw-1; tw-2), desto mehr potentielle Einflüsse müssen in Betracht gezogen werden, um den jeweils folgenden Zustand zu erklären. Der Kausalitätstrichter weitet sich deshalb in die Vergangenheit aus, bis ein Maß an Komplexität erreicht ist, das für den Forscher in der Praxis nicht mehr zu bewältigen ist.

Trotz seiner offenkundigen Vorzüge wurde allerdings über Jahre hinweg darüber gestritten, ob das Ann-Arbor-Modell außerhalb des US-amerikanischen Kontextes überhaupt anwendbar sei. Als problematisch galt insbesondere das für die Michigan-Forscher zentrale Konzept der Parteiidentifikation: Zu sehr schien die Idee einer „psychologischen Mitgliedschaft“ von den Besonderheiten, die das amerikanische System von den politischen Systemen Europas unterscheiden, geprägt zu sein (Falter 1977). Zu nennen sind hier insbesondere das (relativ) stabile Zweiparteiensystem, die organisatorische Schwäche der Großparteien und das Fehlen historisch begründeter ideologischer Konflikte.

In einem einflußreichen Beitrag haben Dalton et al. (1984: 12) jedoch gezeigt, daß langfristig stabile Parteibindungen keine „psychologische Parteimitgliedschaft“ im Sinne des ursprünglichen Modells voraussetzen. Vielmehr können die für Europa charakteristischen Koalitionen zwischen sozialen Großgruppen einerseits und ideologisch geprägten Parteien andererseits, die von Lipset und Rokkan (1967) herausgearbeitet wurden, als funktionales Äquivalent für das im „American Voter“ beschriebene Gefühl der Zugehörigkeit zu einer Partei betrachtet werden. Seit etwa Ende der 1970er Jahre konnte sich das Ann-Arbor-Modell deshalb auch in der deutschen Wahlforschung als Standard etablieren.

2.2.4                      Das Modell der rationalen Wahl

Die Theorie der rationalen Wahl (auch Rational Choice- oder kurz RC-Theorie) geht auf Anthony Downs’ 1957 erschienene Pionierstudie „An Economic Theory of Democracy“ zurück. Aufbauend auf Vorarbeiten von Arrow, Schumpeter, Simon und anderen übertrug Downs das Menschenmodell der neoklassischen Ökonomie auf die Politik und gab damit den Startschuß für ein neues Forschungsprogramm in der Politikwissenschaft, das sich bis heute als außerordentlich fruchtbar erwiesen hat.

Von den bisher vorgestellten Ansätzen unterscheidet sich das Konzept von Downs in zweierlei Hinsicht. Zum einen ist Downs’ Beitrag zur Wahlforschung primär analytischer Natur: Downs war zwar mit den bis Ende der 1950er Jahre erschienenen Literatur zur Wahlforschung vertraut, stellte aber selbst keine empirischen Untersuchungen an, sondern beschränkte sich darauf, aus einigen wenigen axiomatischen Annahmen deduktiv eine Vielzahl von empirisch prüfbaren Aussagen abzuleiten. Zum anderen ist bei der von Downs begründeten Forschungsrichtung der Modellcharakter viel stärker ausgeprägt als bei den bisher vorgestellten Ansätzen der Wahlforschung: Während der soziologische und der sozialpsychologische Ansatz trotz aller Abstraktionen an Erfahrungen aus dem politischen Alltag anknüpfen und intuitiv plausibel erscheinen, wirkt das Menschenbild des Rational Choice auf viele, die erstmals mit ihm konfrontiert werden, allzu künstlich und realitätsfern. Die in den Beiträgen der Rational Choice-Theoretiker häufig anzutreffende formalisierte Darstellung in Form von Gleichungen und Ungleichungen tut ein übriges, um diesen Eindruck zu verstärken.

Ausgangspunkt für Downs ist die Annahme, daß sich Politiker und Wähler wie rationale Akteure auf einem Markt verhalten, auf dem politische Macht in Form von Wählerstimmen gegen die Realisierung politischer Ziele getauscht wird. Die „Rationalität“ der Akteure ist dabei allerdings in einem sehr formalen Sinn zu verstehen, der mit „Vernünftigkeit“ im landläufigen Sinne nichts zu tun hat, sondern sich lediglich auf die Entscheidung zwischen Handlungsalternativen bezieht.

Rationale Akteure zeichnen sich dadurch aus, daß sie über stabile und transitive Präferenzen verfügen, die es ihnen ermöglichen, aus einer Reihe von Handlungsoptionen diejenige auszuwählen, die ihren Nutzen maximiert. Unter einem „Nutzen“ sind dabei keineswegs nur ökonomische Vorteile für den Akteur zu verstehen, sondern vielmehr jedes Handlungsergebnis, das im Einklang mit seinen Präferenzen steht. „Stabil“ bedeutet dabei nichts weiter, als daß die Präferenzen der Akteure über den betrachteten Zeitraum konstant bleiben; „transitiv“ heißt, daß die Präferenzen in sich widerspruchsfrei sind: Ein rationaler Akteur, der die Herrschaft der Partei A der Partei B vorzieht, einer von der Partei B gebildete Regierung aber wiederum den Vorrang vor einem von der Partei C gebildeten Kabinett gibt, muß sich, vor die Wahl zwischen A und C gestellt, für A entscheiden: wenn A > B und B > C, dann A > C.

Geht man davon aus, daß sich politische Programme als Position auf einer ideologischen Links-Rechts-Achse darstellen lassen, wird sich ein rationaler Wähler für die Partei entscheiden, die seinem Idealpunkt auf dieser Achse am nächsten steht. Umgekehrt werden sich die Parteien bei der Formulierung ihrer Programme an den ideologischen Positionen der Wähler orientieren, um ihren Stimmenanteil zu maximieren. Da die Präferenzen der Akteure als stabil angesehen werden, sind Verhaltensänderungen nur durch strukturelle Änderungen, etwa durch das Auftreten einer neuen Partei D zu erklären.

Worin der „Nutzen“ der Akteure besteht und wie ihre Präferenzen zustande kommen, ist aus Sicht der Rational Choice-Theorie unerheblich. Da zudem die Präferenzen der Akteure in der Regel aus ihrem Verhalten rekonstruiert werden, ist das Modell der rationalen Wahl in seinem Kern tautologisch: Das Rationalitätspostulat ist keine empirisch zu prüfende Hypothese, sondern ein Axiom.

Gerade in dieser tautologischen Struktur liegt aber die große Stärke des RC-Ansatzes. Sie ermöglicht es, im Grunde jedes psychologische oder soziologische Modell als Mechanismus zur Bildung von Präferenzen zu verstehen und an die Theorie der rationalen Entscheidung anzukoppeln (Behnke 1999). Damit wird es zugleich möglich, von den schwer zu erfassenden und häufig idiosynkratischen Eigenschaften des Individuums so weit wie möglich zu abstrahieren und dafür die strukturellen Eigenschaften der Situation, die eine Entscheidung beeinflussen, um so genauer in den Blick zu nehmen, wie bereits Popper (1995, zuerst 1967) erkannte. Zudem hoffen die Vertreter des Rational Choice-Ansatzes, daß eine einheitliche Handlungstheorie einen wichtigen Beitrag zur Integration und Systematisierung des bisher in den Sozialwissenschaften zusammengetragenen Wissens leisten könnte (vgl. Almond 1996: 86).

Schon Downs wies allerdings auf einige Komplikationen hin, die sich aus der Übertragung des RC-Ansatzes auf die Wahlforschung ergeben. Das bekannteste dieser Probleme ist das sogenannte Wahlparadox: In Massendemokratien mit mehreren Millionen Stimmberechtigten ist unabhängig vom Wahlsystem für jeden einzelnen Wahlberechtigten die Chance, daß gerade er die wahlentscheidende Stimme abgibt, fast unendlich klein. Zwischen dem Wahlsieg der bevorzugten Partei und dem eigenen Verhalten besteht faktisch kein Zusammenhang. Während es somit sehr unwahrscheinlich ist, daß ein Akteur einen (instrumentellen) Nutzen aus seinem Abstimmungsverhalten ziehen kann, entstehen ihm durch die Wahlbeteiligung mit Sicherheit Kosten: Zum einen muß er Zeit und Geld aufwenden, um sich überhaupt ein Urteil über die Parteien und ihre Absichten bilden zu können (Informationskosten), zum anderen muß er dadurch, daß die Teilnahme an der Wahl sowie die in vielen Ländern notwendige Registrierung als Wähler Zeit in Anspruch annehmen, auf einen anderweitig zu erzielenden materiellen oder immateriellen Nutzen verzichten (Opportunitätskosten).

Der Nettonutzen der Wahlbeteiligung ist somit immer negativ; rationale Wahlberechtigte sollten sich deshalb grundsätzlich nicht an Wahlen beteiligen. Dieses Ergebnis steht aber in offensichtlichem Widerspruch zur tatsächlichen Wahlbeteiligung, die im 20. Jahrhundert bei nationalen Wahlen in demokratischen Staaten meist 70 bis 80 Prozent erreicht (Topf 1995; Franklin 1996). Zur Lösung des Wahlparadoxons wurden zahlreiche Lösungen vorgeschlagen, die aber ihrerseits mit Komplikationen verbunden sind (Behnke 1999).

Zum Wahlparadox kommt es letztendlich, weil die Wähler anders als bei einer Kaufentscheidung nicht sicher sein können, ob sie für die aufgebrachten Kosten tatsächlich den von ihnen gewünschten Gegenwert erhalten: Wahlentscheidungen sind sogenannte Entscheidungen unter Unsicherheit.

Diese Unsicherheit der Wahlberechtigten beschränkt sich jedoch nicht auf die Frage, ob das eigene Abstimmungsverhalten den Wahlausgang überhaupt beeinflussen kann. Auch hinsichtlich des zukünftigen Verhaltens der Parteien besteht Ungewißheit. Selbst wenn diese willens sind, ihre vor der Wahl gegebenen Versprechungen einzulösen, können sie durch Veränderungen der politischen Gesamtsituation, äußere Einflüsse oder die Ansprüche eines Koalitionspartners gezwungen werden, von ihren Programmen abzuweichen. Wähler in einer Massendemokratie befinden sich somit in einer Niedrigkostensituation (Mensch 2000), in der das eigene Handeln keine schwerwiegenden Folgen hat, weil es den Lauf der Dinge nicht maßgeblich beeinflußt. Politiker hingegen agieren tendenziell in Hochkostensituation: Die meisten ihrer Entscheidungen sind für sie selbst und für andere mit erheblichen Konsequenzen verbunden. Rational Choice-Ansätze scheinen deshalb vor allem zur Modellierung der Angebotsseite von Politik geeignet zu sein.

In Niedrigkostensituationen führen Rational Choice-Erklärungen meist nicht weiter, weil es gerade für rationale Akteure höchst irrational wäre, unter diesen Umständen mühsam Informationen zu sammeln und Kosten und Nutzen gegeneinander abzuwägen. Statt dessen dominieren moralische und expressive Verhaltensweisen; und Entscheidungen werden auf der Grundlage von Informationen aus dem Alltag, Gruppennormen oder ideologischen Grundüberzeugungen getroffen, die als information shortcuts (Popkin 1994) fungieren. Rationale Wähler verhalten sich deshalb bei Wahlen häufig so, wie es die soziologischen und sozialpsychologischen Modelle voraussagen. Entsprechende Überlegungen finden sich in Ansätzen bereits bei Downs und stehen in einigen neueren Theorien zum rationalen Wahlverhalten im Mittelpunkt des Forschungsinteresses (Brennan und Lomasky 1993).

2.2.5                      Zusammenfassung

In den vorangegangen Abschnitten wurden die wichtigsten theoretischen Ansätze der empirischen Wahlforschung vorgestellt. [7] Dabei sollte deutlich geworden sein, daß die verschiedenen Modelle nicht in Konkurrenz zueinander stehen, sondern komplementär zueinander sind. Über den engeren Rahmen der Wahlforschung hinaus wurde dieser Gedanke in den letzten Jahren sowohl von Sozialpsychologen als auch von Rational Choice-Theoretikern vertreten.

Im deutschsprachigen Raum hat sich vor allem Hartmut Esser (1996a; 1996b) darum bemüht, entsprechende Überlegungen zu einem mehrstufigen Modell sozialen Handelns weiterzuentwickeln. Nach diesem noch in der Entwicklung befindlichen Ansatz entscheiden Menschen in einer gegebenen sozialen Situation zunächst darüber, ob sich der Erwerb neuer Informationen und das Aufstellen eines Nutzenkalküls überhaupt lohnen könnte. Im strengen Sinne rationales Handeln ist deshalb die Ausnahme, nicht die Regel. Im Bereich der alltäglichen Niedrigkostensituationen, denen das Wahlverhalten zuzuordnen ist, dominiert vielmehr das „automatische, generellen Frames und Einstellungen blindlings folgende Prozessieren“ (Esser 1996a: 15). Aus unserer Sicht spricht deshalb vieles dafür, Wahlverhalten auch weiterhin primär mit dem sozial-psychologischen Modell zu analysieren.

2.3    Methoden der Wahlforschung

Die empirische Wahlforschung stützt sich auf die statistische Auswertung von Informationen über Wähler bzw. Wahlberechtigte. Dabei lassen sich zwei Hauptklassen von Daten unterscheiden: Individual- oder Mikrodaten geben Auskunft über Einzelpersonen. Sie werden zumeist mit Hilfe standardisierter Befragungen, zuweilen aber auch durch Beobachtungen gewonnen. Wird eine Personengruppe zu einem einzigen Zeitpunkt befragt, spricht man von einer Querschnittsuntersuchung. Aussagekräftiger sind die Ergebnisse von Längsschnittuntersuchungen, die sich über einen Zeitraum von mehreren Jahren oder sogar Jahrzehnten erstrecken können. Hier lassen sich Trendstudien (identische Fragen, unterschiedliche Untersuchungspersonen) und Panelstudien (identische Fragen, identische Untersuchungspersonen) unterscheiden. Letztere sind für die Wahlforschung besonders interessant, da sich mit ihnen individuelle Einstellungs- und Verhaltensänderungen nachvollziehen lassen (Schoen 2000).

Mit Hilfe von Mikrodaten kann eine Vielzahl von Hypothesen, die sich aus den theoretischen Ansätzen ergeben, auf der Ebene des Individuums überprüft werden. Ein Beispiel für eine solche Hypothese wäre etwa die aus der Cleavage-Theorie abzuleitende Behauptung, daß zwischen der Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft und der Wahlabsicht zugunsten sozialdemokratischer Parteien ein positiver Zusammenhang bestehen sollte

Ergänzt man Individualdaten um Kontextdaten, die sich auf das soziale Umfeld (Familie, Kollegen, Gemeinde, Bundesland, politisches System etc.) beziehen, in dem ein Individuum sich bewegt, werden ambitioniertere Analysen möglich. Da sich die Wahlforschung fast ausschließlich mit dem individuellem Verhalten innerhalb größer und kleinerer sozialer Kontexte befaßt, ist die Kombination von Individual- und Kontextdaten der Struktur der theoretischen Ansätze in der Wahlforschung am besten geeignet, um ihre Fragestellungen zu untersuchen, wird aber bislang nur selten eingesetzt.

Vor allem in der historischen Wahlforschung stellt sich häufig das Problem, daß häufig keine Individualdaten verfügbar sind, weil keine Befragungen durchgeführt wurden oder der Forscher keinen Zugang zu den entsprechenden Datensätzen hat. In diesen Fällen ist es üblich auf Aggregatdaten zurückzugreifen, die in Form von Anteils- oder Mittelwerten Informationen über Aggregate, d.h. Gruppen von Personen enthalten. Typische Aggregate, die in der Wahlforschung analysiert werden, sind beispielsweise die Wahlberechtigten eines Stimmbezirkes, Wahlkreises oder Bundeslandes.

Die Analyse von Aggregatdaten ist allerdings mit spezifischen Problemen verbunden: Erstens stehen in der Regel keine Informationen über Einstellungen zur Verfügung, die in vielen Erklärungsmodellen eine wichtige Rolle spielen, zweitens gehen durch den Prozeß der Aggregation unweigerlich Informationen über die Individuen verloren. Beispielsweise könnte man durch eine Befragung für jeden Wahlberechtigten eines Stimmbezirkes feststellen, ob er a) ein Arbeiter ist und b) die SPD gewählt hat. Mit einer Aggregatdatenanalyse läßt sich hingegen nur ermitteln, daß ein bestimmter Prozentsatz der Wahlberechtigten im Wahlbezirk der Arbeiterschicht angehört und ein vergleichbarer Prozentsatz die SPD gewählt hat. Ob es sich dabei aber um dieselben Personen handelt, läßt sich nach der Aggregation nicht mehr feststellen.

Der direkte Schluß von Zusammenhängen auf der Aggregatebene auf individuelles Verhalten ist deshalb unzulässig (sogenannter „ökologischer Fehlschluß“). Ein von Bürklin und Klein (1998: 35f) angeführtes Beispiel verdeutlicht die Problematik: Bei den Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus erzielen die Grünen in jenen Wahlkreisen, in denen der Ausländeranteil besonders hoch ist, in aller Regel sehr gute Ergebnisse. Auf der Aggregatebene besteht also ein Zusammenhang zwischen den Merkmalen „Ausländer“ und „Wahl der Grünen“. Auf der Individualebene allerdings kann es einen solchen Zusammenhang nicht geben, da Ausländer nicht wahlberechtigt sind.

Je größer die Einheiten sind, zu denen die Untersuchungspersonen zusammengefaßt werden, desto höher ist auch der mit der Aggregation verbundene Informationsverlust und desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, auf der Aggregatebene Zusammenhänge zu beobachten, die sich stark von den tatsächlichen Zusammenhängen auf der Individualebene unterscheiden. Gelingt es dem Forscher jedoch, für seine Analyse möglichst kleine Aggregate zu finden, die in sich relativ homogen sind und sich deutlich voneinander unterscheiden, so lassen sich mit Hilfe geeigneter mathematischer Verfahren trotz der Fehlschlußproblematik Bereiche angeben, innerhalb derer sich die individuellen Zusammenhänge bewegen müssen (Falter 1991; King 1997). Wegen der meist sehr guten Qualität und der leichten Zugänglichkeit der aggregierten Daten erfreuen sich Aggregatanalysen in der Wahlforschung deshalb nach wie vor großer Beliebtheit.

 

2.4    Zentrale Befunde für die Bundesrepublik

Bis in die sechziger Jahre hinein ließen sich in der alten Bundesrepublik sehr stabile Zusammenhänge zwischen der Zugehörigkeit zu sozialen Großgruppen und dem individuellen Wahlverhalten beobachten: Arbeiter unterstützten überdurchschnittlich häufig die SPD, Katholiken entschieden sich überproportional häufig für die Unionsparteien (Pappi 1973). Diese beiden Grundmuster lassen sich unter Rückgriff auf die von Lipset und Rokkan entwickelte Theorie als Langzeitfolge zweier großer sozio-politischer Konflikte des 19. Jahrhunderts – der Industriellen Revolution und des Bismarckschen Kulturkampfes gegen die katholische Kirche – erklären und bestimmten bereits das Wählerverhalten im Kaiserreich und in der Weimarer Republik, was die These von den „eingefrorenen Parteiensystemen“ eindrucksvoll bestätigt.

Sowohl in der Zentrumspartei (der wichtigsten Vorgängerin der heutigen Unionsparteien) als auch in der SPD gab es aber schon zur Zeit der ersten Republik Bestrebungen, über das jeweilige Milieu hinaus Wählerstimmen zu gewinnen und auf diese Weise zu für alle sozialen Gruppen wählbaren „Volksparteien“ zu werden. Mit dem demokratischen Neubeginn setzte sich diese Linie in beiden Parteien durch: CDU und CSU wurden bereits unmittelbar nach dem Krieg in bewußter Abgrenzung vom alten Zentrum als überkonfessionelle Parteien gegründet; die SPD löste sich mit dem Godesberger Programm von 1959 öffentlichkeitswirksam vom Image der Klassenpartei, das ohnehin schon lange nicht mehr der politischen Realität entsprach.

Diese strategische Neuorientierung der Parteien vollzog sich innerhalb einer Gesellschaft, deren politische Kultur sich rasch wandelte (Conradt 1980). In Folge von Prozessen, die mit den Schlagworten Bildungsexpansion, Massenwohlstand, Zunahme der Mobilität und Wertewandel bezeichnet werden können, verloren die von Lepsius beschriebenen sozial-moralischen Milieus, deren Angehörige sich über Jahrzehnte mißtrauisch, wenn nicht sogar feindlich gegenübergestanden hatten, an Bedeutung für das politische Denken und Verhalten der Westdeutschen. In der Bundesrepublik wie in vielen anderen westlichen Ländern schienen sich infolgedessen die sozialstrukturell vermittelten Bindungen zwischen Bürgern und Parteien zu lockern. In der internationalen Literatur wird dieser psychologische Prozeß, der zunächst keine Konsequenzen für die Handlungsebene haben muß, als dealignment bezeichnet (Dalton 1984). Der Aufstieg der Grünen, denen es 1983 als erster neugegründeter Partei gelang, in den Bundestag einzuziehen, galt vielen Beobachtern als endgültiger Beleg dafür, daß sich das Parteiensystem der Bundesrepublik infolge eines dealignments zu wandeln begann.

Wie Gluchowski und Wilamowitz-Moellendorff (1997) in einer ambitionierten Längsschnittanalyse zeigen konnten, gibt es in der Tat empirische Belege für ein dealignment. Zum einen sind die sozialen Kerngruppen, auf die sich SPD und Unionsparteien stützen konnten, seit der Nachkriegszeit dramatisch geschrumpft. So sank der Anteil der Arbeiter an allen Erwerbstätigen bis in die 1990er Jahre von mehr als 50 auf rund 35 Prozent ab. Zugleich ging auch die Zahl der (aktiven) Kirchenmitglieder stark zurück (Gluchowski und Wilamowitz-Moellendorff 1997: 186f; Arzheimer und Falter 1998). Zum anderen schwindet selbst innerhalb der sozialen Großgruppen, die als Stammklientel von SPD und Union galten, die Unterstützung für diese Parteien (Gluchowski und Wilamowitz-Moellendorff 1997: 191ff).

Dieser letztgenannte Prozeß vollzieht sich aber überaus langsam. Längsschnittanalysen für den Zeitraum von 1977 bis zum Jahr 2000 zeigen, daß der Anteil derjenigen Bürger, die sich keiner Partei besonders verbunden fühlen, im Sinne des Ann-Arbor-Modells also keine Parteiidentifikation aufweisen, pro Jahr um etwa 0,7 Prozentpunkte zugenommen hat. Am Ende der 1990er Jahre betrachteten sich aber immer noch rund zwei Drittel der Westdeutschen als langfristige Anhänger einer bestimmten Partei (Arzheimer 2002: 283ff).

Nach wie vor sind diese Parteibindungen vor allem sozialstrukturell vermittelt. Dementsprechend wurde die Union bei den Bundestagswahlen der 1990er Jahre im Westen Deutschlands weitaus häufiger von Katholiken [8] gewählt als von anderen Bürgern, während die SPD weiterhin von einem großen Teil der Arbeiterschaft unterstützt wird (Arzheimer und Falter 1998).

Ganz anders stellen sich hingegen die Verhältnisse in den neuen Ländern dar. Dort hatten die Kirchen bereits seit den 1920er Jahren deutlich an Unterstützung verloren. Unter dem offen religionsfeindlichen Regime der SED sank der Anteil der Kirchenmitglieder auf weniger als ein Drittel der Gesamtbevölkerung. Dabei handelt es sich meist um Protestanten. Umgekehrt betrug der Anteil der Arbeiter an der Erwerbsbevölkerung in den 1990er Jahren noch über 40 Prozent. Etliche politische Beobachter gingen deshalb davon aus, daß sich die neuen Länder zu einer Hochburg der SPD entwickeln würden.

Tatsächlich zeigte sich aber, daß sich die ostdeutschen Arbeiter bei den Bundestagswahlen von 1990 und 1994 in großem Umfang der CDU zuwandten. Offensichtlich hatte die 40 Jahre währende Diktatur der SED die traditionellen Bindungen der Arbeiterschaft an die linken Parteien zerstört. Einige Wahlforscher glaubten darüber hinaus, Anzeichen für eine neu entstandene dauerhafte Bindung der ostdeutschen Arbeiter an die Union zu erkennen, und sprachen daher von einem „reversed class cleavage“ (Dalton und Bürklin 1995: 85ff). Bei den Landtagswahlen der 1990er Jahre, vor allem aber bei der Bundestagswahl von 1998 kehrte sich das Muster jedoch um, und die ostdeutschen Arbeiter wählten mehrheitlich die SPD. Auch dabei handelte es sich allerdings nicht um einen dauerhaften Trend.

Die Ursache für dieses auf den ersten Blick rätselhafte Verhalten liegt auf der Hand: In den neuen Ländern gaben zu Beginn der 1990er Jahre fast die Hälfte aller Befragten an, daß sie sich keiner Partei besonders verbunden fühlen. Seitdem ist dieser Anteil gesunken, liegt aber immer noch deutlich über dem westlichen Niveau (Arzheimer und Falter 1998). [9] Das Wahlverhalten in Ostdeutschland wird deshalb in erheblichem Umfang von kurzfristigen Faktoren, d.h. von den Kandidaten und den aktuellen Themen beherrscht, und unterliegt deshalb weitaus größeren Schwankungen als im Westen Deutschlands. Nicht- und Wechselwahl spielen dementsprechend eine weitaus wichtigere Rolle als in den alten Ländern. In gewisser Weise bilden die Ostdeutschen damit den „moderneren“ Teil des gesamtdeutschen Elektorats.

3          Probleme und Perspektiven

Die Wahlforschung gehört zu den theoretisch und methodisch am weitesten fortgeschrittenen Teilgebieten der Politikwissenschaft. Ihre Wahrnehmung in der Öffentlichkeit und innerhalb der Disziplin selbst wird in erheblichem Umfang von den (kurzfristigen) Wahlprognosen bestimmt, die mittlerweile eine beeindruckende Genauigkeit erreicht haben und sich zuweilen nur um Bruchteile von Prozentpunkten vom tatsächlichen Ergebnis unterscheiden. Diese Erfolge sollten jedoch nicht davon ablenken, daß auch die Wahlforschung mit einigen Problemen konfrontiert ist, auf die hier nur in knapper Form hingewiesen werden kann:

a)  Unzureichende Datenbasis: Ein großer Teil der Ergebnisse der empirischen Wahlforschung basiert auf Stichproben von zufällig ausgewählten Individuen, die zu einem einzigen Zeitpunkt und in einem einzigen Staat erhoben wurden. Diese Daten sind den zu prüfenden Hypothesen häufig nicht angemessen. Statt dessen würden vielmehr Datensätze benötigt, die zusätzliche Informationen über das unmittelbare soziale Umfeld sowie den größeren sozialen Kontext, in dem eine Person lebt, beinhalten. Außerdem wäre es in vielen Fällen wünschenswert, Wiederholungsbefragungen durchzuführen, um Vermutungen über Entwicklungen auf der Individualebene überprüfen zu können. Gemessen an den Pionierstudien von Lazarsfeld ist das Design vieler moderner Untersuchungen unterkomplex.

b)  Mangelnde theoretische Stringenz und Anschlußfähigkeit: In Abschnitt 2.2.5 wurde dargelegt, daß die verschiedenen theoretischen Ansätze der Wahlforschung in vieler Hinsicht komplementär zueinander sind. Diese Komplementarität verführt in Kombination mit den modernen Möglichkeit der Datenbeschaffung und –analyse allerdings viele Forscher dazu, nach rein statistischen Kriterien Variablen miteinander zu kombinieren, die im Zusammenhang mit verschiedenen theoretischen Ansätzen stehen, ohne im Einzelfall deutlich zu machen, worin eigentlich der Sinn der durchgeführten Analysen bestehen soll. Untersuchungen nach dem Prinzip „statistics all by all“ sind von geringem Erkenntniswert und stellen die Anschlußfähigkeit der Wahlforschung an allgemeinere Theorien des politischen Handelns in Frage.

c)  Zunehmende Berücksichtigung kurzfristiger Faktoren: Wie oben bereits erwähnt, scheint in allen demokratischen Systemen die Bedeutung kurzfristiger Faktoren (Kandidaten, Themen, Medieneinflüsse) zuzunehmen. Die Wahlforschung hat auf diese Entwicklung reagiert, indem sie diese Faktoren zusehends stärker berücksichtigt. Damit steht sie aber zugleich einem doppelten Problem gegenüber: Zum einen sind diese kurzfristigen Faktoren oft eher idiosynkratischer Natur und können deshalb nur schwer unter jene allgemeinen Gesetzesaussagen subsumiert werden, nach denen die Wissenschaft eigentlich sucht. Wissenschaftliche Studien, die ausschließlich mit kurzfristigen Faktoren argumentieren, kommen oft zu sehr spezifischen Aussagen, die kaum auf andere Wahlen übertragbar sind. Langfristig besteht zum anderen die Gefahr, daß einige weiterhin wirksame langfristige Faktoren bei der Planung von zukünftigen Wahlstudien nicht mehr berücksichtigt und deshalb systematisch ausgeblendet werden.

Gelingt es allerdings, diese Probleme in den Griff zu bekommen, so sind von der Wahlforschung auch weiterhin Ergebnisse zu erwarten, die für die Politikwissenschaft im ganzen von Interesse sind.

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[1] In Artikel 20, Absatz 2 heißt es, daß das Volk die Staatsgewalt in „Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung“ ausübt. Mit Ausnahme von Abstimmungen über die Neugliederung des Bundesgebietes, in denen das entsprechende Bundesgesetz durch einen Volksentscheid bestätigt werden muß (Artikel 29, Absatz 2), kennt das Grundgesetz bislang keinerlei plebiszitäre Elemente.

[2] Die Homepage der CSES findet sich unter http://www.umich.edu/~nes/cses/cses.htm .

[3] Das in Irland praktizierte Verfahren der Single Transferable Vote zählt ebenfalls zu den Verhältniswahlsystemen, kommt aber ohne Listen aus. Aus Platzgründen ist es nicht möglich, hier näher auf dieses ungewöhnliche Verfahren einzugehen.

[4] Die zwei Varianten der Methode Sainte-Laguë basieren auf dem gleichen Grundprinzip, verwenden aber andere Divisorenreihen.

[5] In diesem Umfeld spielten die sogenannten „Opinion Leaders“ eine wichtige Rolle, weil diese sich durch die Medien intensiv über das politische Geschehen informierten und dann ihre eigene Sicht der aktuellen Ereignisse an ihre weniger interessierten Mitbürger weitergaben. In diesem Zusammenhang formulierten Lazarsfeld et al. ihre berühmte These vom „Zwei-Stufen-Fluß“ der politischen Kommunikation. Die moderne Medienwirkungsforschung geht im Unterschied zu Lazarsfeld et al. jedoch davon aus, daß wegen der enormen Verbreitung des Fernsehens, aber auch wegen des allgemein gestiegenen Bildungsniveaus Medieninhalte heute direkt von den Bürgern aufgenommen werden.

[6] An diese Unterscheidung zwischen lang- und kurzfristigen Faktoren knüpft das auf Converse (1967) zurückgehende Konzept der „normal vote“ (Normalwahl) an. Unter einer „Normalwahl“ ist dabei ein hypothetisches Wahlergebnis zu verstehen, das zu erwarten wäre, wenn sich die Bürger bei ihrer Wahlentscheidung ausschließlich an ihrer Parteiidentifikation orientieren würden, ohne Kandidaten und politische Streitfragen zu berücksichtigen. Für eine Anwendung dieser Analyse auf die Bundesrepublik siehe Falter und Rattinger (1986).

[7] Über die hier getroffene Auswahl hinaus existieren eine Reihe weiterer Konzepte, die sich aber meist einer der großen theoretischen Richtungen zuordnen lassen.

[8] Die ebenfalls sehr guten Ergebnisse, die Union seit den 1960er Jahren bei den stark kirchengebundenen Protestanten erzielen konnte, deuten darauf hin, daß sich der ursprüngliche Konflikt zwischen katholischer Kirche und protestantisch-preußischem Staat in der Bundesrepublik partiell zu einem Konflikt zwischen religiösen und säkularen Orientierungen gewandelt hat.

[9] Bei den Personen, die eine Parteibindung aufweisen, handelt es sich übrigens zu einem großen Teil um Anhänger der PDS.

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